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Mitglied im DOSB

Wie kann man Mitgliedsorganisation im DOSB werden?

Verbände können beim DOSB einen Aufnahmeantrag als Spitzenverband, Verband mit besonderen Aufgaben oder Sportverband ohne internationale Anbindung stellen. Dieser muss schriftlich gestellt werden. 

Dazu muss der Verband ein Protokoll der Gründungsversammlung, eine Verbandssatzung und einen Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sowie einen Nachweis der Eintragung beim zuständigen Registergericht, sofern ein eingetragener Verein um Mitgliedschaft nachsucht, bereitstellen.  

Aufnahmevoraussetzungen sind bei Spitzenverbänden und Sportverbänden ohne internationale Anbindung darüber hinaus folgende:  

  • Die Ausübung der Sportart muss eine eigene, sportartbestimmende motorische Aktivität eines jeden zum Ziel haben, der sie betreibt. Diese eigenmotorische Aktivität liegt insbesondere nicht vor bei Denkspielen, Bastel- und Modellbautätigkeit, Zucht von Tieren, Dressur von Tieren ohne Einbeziehung der Bewegung des Menschen und Bewältigung technischen Gerätes ohne Einbeziehung der Bewegung des Menschen.
  • Die Ausübung der eigenmotorischen Aktivitäten muss Selbstzweck der Betätigung sein. Dieser Selbstzweck liegt insbesondere nicht vor bei Arbeits- und Alltagsverrichtungen und rein physiologischen Zustandsveränderungen des Menschen.
  • Die Sportart muss die Einhaltung ethischer Werte wie z.B. Fairplay, Chancengleichheit, Unverletzlichkeit der Person und Partnerschaft durch Regeln und/oder ein System von Wettkampf- und Klasseneinteilungen gewährleisten. Dies ist nicht gegeben insbesondere bei Konkurrenzhandlungen, die ausschließlich auf materiellen Gewinn abzielen oder die eine tatsächliche oder simulierte Körperverletzung bei Einhaltung der gesetzten Regeln beinhalten. 

Als Spitzenverbände, Verbände mit besonderen Aufgaben oder Sportverbände ohne internationale Anbindung sind diejenigen Verbände anzusehen, die im Bereich von mindestens der Hälfte der Landessportbünde mit Landesverbänden, die ihre Fachgebiete regional betreuen, Mitglied als eigenständiger Fachverband sind oder in den Landessportbünden nur deshalb noch nicht aufgenommen wurden, weil die Aufnahme des auf Bundesebene tätigen Verbandes in den DOSB bisher nicht erfolgt ist (bestehen auf dem Gebiet eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland mehrere regionale Landessportbünde, muss die Mitgliedschaft in dem Dachverband der Landessportbünde in diesem Bundesland bestehen), und eine Mindestmitgliederzahl von 10.000 vertreten, sofern nicht eines der betreuten Fachgebiete in das offizielle Wettkampfprogramm der Olympischen Spiele aufgenommen wurde. 

Steuerbegünstigung zur Förderung des gemeinnützigen Zweckes und das Betreiben von Jugendarbeit in nicht nur geringfügigem Umfang sind weitere Kriterien für eine Aufnahme. 

Als Spitzenverbände sind nur diejenigen Verbände anzusehen, die in der zuständigen internationalen Föderation mindestens eines der vom Verband betreuten Fachgebiete im Wettkampfsport vertreten und die Zuständigkeit der Vertretung dieses Fachgebietes für die Bundesrepublik Deutschland haben und deren internationaler Spitzenverband Mitglied in einem internationalen Spitzenverband ist, der seinerseits entweder Mitglied in der Association of Summer Olympic International Federations (ASOIF), der Association of International Olympic Winter Sports Federations (AIOWF) oder der IOC Recognised International Sports Federations (ARISF) ist. Diese Anforderung gilt nicht für das International Paralympic Committee (IPC), World Federation of the Deaf (WFD) und für Special Olympics International (SOI). 

Als Verbände mit besonderen Aufgaben können Verbände aufgenommen werden, die diese Aufgabenstellung insbesondere durch eine von der sportlichen Betätigung unabhängige und in der Satzung erläuterte besondere Gruppenzugehörigkeit ausdrücken, sich im Bereich von Wissenschaft und Bildung betätigen oder Förderverbände sind.  

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