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Stiftung deutscher Sport

Die Stiftung Deutscher Sport ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Ihr Zweck ist die Förderung des gemeinnützigen deutschen Sports. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung ist anerkannt.

Der DOSB hat die Stiftung Deutscher Sport am 13. März 2007 in Frankfurt aus Überschüssen des Fußball-WM-OKs gegründet. Das Stiftungskapital beträgt derzeit 2.827.287,11 Euro und darf laut Stiftungssatzung nicht für Projekte und Fördermaßnahmen ausgegeben werden.

Die Verwirklichung des Stiftungszwecks soll die Stiftung durch finanzielle Zuwendungen an besonders förderungswürdige natürliche und juristische Personen oder Einrichtungen verwirklichen. Grundsätzlich förderungswürdig sind vor allem Maßnahmen, die übergreifend und bundesweit ausgerichtet sind. Der Stiftungszweck ist in der Satzung (verlinken) genauer erklärt. Eine gleichzeitige Förderung aller dort genannten Bereiche des Sports ist nicht erforderlich. Der Stiftungsbeirat kann jederzeit Förderschwerpunkte setzen. 

Sitz/Geschäftsstelle:
Stiftung Deutscher Sport
c/o Deutscher Olympischer Sportbund
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

Stiftungsbeirat (ehrenamtlich):
Der Stiftungsbeirat besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. in Personalunion. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsbeirates ist an ihre Amtszeit als Mitglieder des DOSB-Präsidiums gebunden. Vorsitzender des Stiftungsbeirates ist der DOSB-Präsident.

Vorstand (ehrenamtlich):
Ulrike Spitz

(Der Vorstand wird vom Stiftungsbeirat für drei Jahre gewählt.) 
 

Spenden/Zustiftungen

Stiftung Deutscher Sport

Bankverbindung:
Commerzbank
IBAN: DE17 5008 0000 0096 1826 00
BIC: DRESDEFFXXX

Stiftungszweck

Stiftungszweck ist die Förderung des deutschen Sports, insbesondere

  • die Förderung des Ehrenamtes im Sport
  • die Förderung des Kinder- und Jugendsports und die Gewinnung junger Menschen für den Sport
  • die Förderung von Sport, Spiel und Bewegung im Elementarbereich sowie in der Schule und Hochschule,
  • die Förderung von Bildung im und durch Sport
  • die Förderung der Chancengleichheit und Diversity im und durch Sport,
  • die Förderung der Sportwissenschaft und Sportmedizin und ihren Einrichtungen
  • die Förderung der Integration durch Sport,
  • die Förderung einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Entwicklung von Sportstätten und Sporträumen,
  • die Förderung des Leistungssports und
  • der Kampf gegen Doping
  • des Sports in seiner Vielfalt in sportlich weniger entwickelten Ländern als Maßnahme der Entwicklungshilfe (dies im engen Zusammenwirken zwischen Bundesregierung und Sport) sowie
  • von kulturellen Aspekten des Sports.

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