DOSB-Stufenmodell zum Schutz vor Gewalt
Standards zum Schutz vor (sexualisierter) Belästigung und Gewalt im DOSB, seinen Mitgliedsorganisationen und DOSB-nahen Institutionen.
Das DOSB-Stufenmodell beschreibt Mindeststandards zur zum Schutz vor (sexualisierter) Belästigung und Gewalt im Sport für den DOSB, seine Mitgliedsorganisationen sowie den DOSB-nahen Institutionen.
Nachdem sich 2018 bereits die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend (dsj), und damit die Jugendorganisationen der DOSB-Mitgliedsorganisationen, zu einem umfassenden Stufenmodell zur Prävention von sexualisierter Gewalt bekannt haben, und dieses zwischen 2019 und 2021 umgesetzt haben, hat die DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2020 ein darauf aufbauendes und weiterentwickeltes DOSB-Stufenmodell und dessen schrittweise Umsetzung beschlossen.
Das DOSB-Stufenmodell ist ein gemeinsames Bekenntnis der Mitgliedsorganisationen zu einem Rahmen für notwendige Aktivitäten im Bereich Schutz vor (sexualisierter) Belästigung und Gewalt. Die Inhalte und damit einhergehend auch die Ziele des DOSB-Stufenmodells wurden von der Mitgliederversammlung beschlossen und spiegeln die Selbstverpflichtung der Verbände wider.
Verfahren zur Umsetzung
Das DOSB-Stufenmodell sieht vor, dass die zur Umsetzung verpflichteten Organisationen zwischen dem 01.01.2021 und 31.12.2024 schrittweise elf Maßnahmen (Stufen) zum Schutz vor Gewalt in ihren Strukturen umsetzen.
Die nach dem Stufenmodell jeweils erforderliche schrittweise Umsetzung wurde ab dem Jahr 2022 Fördervoraussetzung für Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln durch den DOSB, sofern dies förderrechtlich möglich ist. Entsprechendes gilt ebenfalls für Zuwendungen aus Eigenmitteln des DOSB an seine Mitgliedsorganisationen sowie an Institutionen, in denen die Mitgliedsorganisationen des DOSB die Stimmenmehrheit haben und die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind. Das Nachweisverfahren betrifft ausschließlich die Organisationen, die direkte finanzielle Zuwendungen (öffentliche Mittel, Eigenmittel) durch den DOSB erhalten.
Der DOSB empfiehlt ebenso den Stand der Umsetzung von Mindeststandards und Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in deren Untergliederungen zu betrachten und systematisch zu begleiten.
Arbeitshilfen und Materialien zur Umsetzung sind hier zu finden.
Häufige Fragen
Alle Mitgliedsorganisationen des DOSB und die DOSB-nahen Institutionen wollen mittelfristig im Bereich Prävention von und Intervention bei sexualisierter Belästigung und Gewalt inhaltlich und strukturell adäquat aufgestellt sein. Mit dem DOSB-Stufenmodell wird - im Gegensatz zum dsj-Stufenmodell - der Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt, unabhängig von dem Themenfeld Jugendarbeit, auch im Breiten- oder Spitzensport gestärkt. Der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen setzen mit dem Stufenmodell ein deutliches Zeichen der Verantwortungsübernahme für diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Schutzes vor sexualisierter Belästigung und Gewalt.
Auch über das Jahr 2024 hinaus bleibt die Umsetzung des DOSB-Stufenmodells Fördervoraussetzung für die Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln (wenn förderrechtlich möglich) und die Weiterleitung von Eigenmitteln durch den DOSB an seine Mitgliedsorganisationen.
Auch wenn die Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen der Stufenmodelle abgeschlossen wurde, sollte ein Präventionskonzept fortwährend vom Verband überprüft und weiterentwickelt werden. Es muss in regelmäßigen Abständen oder konkret nach einer abgeschlossenen Intervention wieder betrachtet und ggf. überarbeitet werden.
Nein, ein Verband, der bereits ein Präventionskonzept, basierend auf dem dsj-Stufenmodell, entwickelt hat, kann dieses mit den Erweiterungen des DOSB-Stufenmodells (z.B. Erweiterung der Zielgruppe) weiterentwickeln. Hierzu dient eine Gegenüberstellung der beiden Modelle, die sowohl die Unterschiede verdeutlicht als auch Hinweise gibt, was noch für den Gesamtverband zu tun ist, wenn seine Jugendorganisation bereits das dsj-Stufenmodell erfüllt.
Bereits bei der Mitgliederversammlung im Dezember 2010 verpflichteten sich der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen mit der sog. „Münchener Erklärung“ zu einer Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport.
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie „Safe Sport“, ein Kooperationsprojekt der Deutschen Sporthochschule Köln, der Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm und der Deutschen Sportjugend von 2016, zeigte u.a. den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der sog. „Münchener Erklärung“ der DOSB-Mitgliederversammlung von 2010. Als Reaktion auf bestehende Lücken im Umsetzungsprozess, leiteten die Jugendverbände des Sports die Entwicklung des dsj-Stufenmodells ein. Mit dem Beschluss der dsj-Vollversammlung 2018 ist seit dem 01.01.2019 die Förderung der Jugendorganisationen an das dsj-Stufenmodell und damit an Mindeststandards der Prävention und Intervention geknüpft.
2019 bekennt sich die DOSB-Mitgliederversammlung zu den Richtlinien und Qualitätsstandards des dsj-Stufenmodells und beauftragt den DOSB mit einer entsprechenden Prüfung für ein DOSB-Stufenmodell. Eine Projektgruppe aus dsj, DOSB und stellvertretend zwei bis drei benannte Personen für die jeweiligen Verbändegruppen, entwickelte auf Basis des dsj-Stufenmodells und unter Einbeziehung der Vorgaben aus der BMI-Eigenerklärung und den PotAS-Attributen das DOSB-Stufenmodell.
Am 5. Dezember 2020 verabschiedet die DOSB-Mitgliederversammlung unter TOP 9 das DOSB-Stufenmodell und beschließt, dass die schrittweise Umsetzung des Stufenmodells ab dem 01.01.2022 Fördervoraussetzung für die Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln (wenn förderrechtlich möglich) & die Weiterleitung von Eigenmitteln durch den DOSB an seine Mitgliedsorganisationen und die DOSB-nahen Institutionen ist.
Alle Mitgliedsorganisationen des DOSB haben sich mit dem Mitgliederbeschluss selbst zur Umsetzung des DOSB-Stufenmodells in ihrer eigenen Organisation verpflichtet. Auch für die "DOSB-nahen" Organisationen1 ist die Umsetzung des Stufenmodells relevant, da diese künftige Voraussetzung für die Zuwendung aus Eigenmitteln des DOSB ist.
Das DOSB-Stufenmodell ist für die Untergliederungen der Mitgliedsorganisationen des DOSB nicht verbindlich. DOSB und dsj empfehlen ihren Mitgliedsorganisationen ebenso den Stand der Umsetzung von Mindeststandards an Präventions- und Interventionsmaßnahmen in ihren Untergliederungen zu betrachten und systematisch zu begleiten.
1Institutionen, in denen die Mitgliedsorganisationen des DOSB die Stimmenmehrheit haben und die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind.