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Hilfe und Unterstützung bei Gewalt

Der Schutz aller Beteiligten im Sport vor interpersonaler Gewalt ist uns ein zentrales Anliegen. Wenn es in deinem Verein oder Verband zu Vorfällen physischer, psychischer, sexualisierter Gewalt, Belästigung oder Vernachlässigung kommt, stehen dir verschiedene sportinterne und externe Anlaufstellen und Hilfsangebote zur Verfügung.

Ansprechpersonen in den SportverbändenUnabhängige Anlaufstellen und FachberatungenErgänzendes Hilfesystem (EHS) für BetroffeneZentrale HinweisstelleAnsprechpersonen und Meldestellen des DOSB/der dsj 

 

Ansprechpersonen in den Sportverbänden

Weitere Verbände folgen...

Unabhängige Anlaufstellen und Fachberatungen

Anlauf gegen Gewalt

Anlauf gegen Gewalt ist deine unabhängige Anlaufstelle, wenn du interpersonale Gewalt im Spitzensport erlebst oder erlebt hast

Ansprechsstelle Safe Sport e.V.

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

Bundesweite Hilfe und Unterstützung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – vor Ort, online oder telefonisch

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

24-Stunden Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen und ihr Umfeld. Mehrsprachige Beratung und barrierefreier Zugang

Hilfetelefon Gewalt an Männern

Unabhängige Beratung für von Gewalt betroffene Männer, sowie ihrer Angehörigen und Fachpersonal

Kein Täter werden

Anlaufstelle für Personen mit sexuellem Interesse an Kindern - sie bieten Vertraulichkeit und ein auf Akzeptanz basierendes Konzept

Ergänzendes Hilfesystem (EHS)

Das EHS sich richtet für den institutionellen Bereich an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen sexualisierte Gewalt erlebt haben und noch heute an den Folgewirkungen leiden.

Der DOSB leistet stellvertretend für den gemeinnützigen organisierten Sport einen Beitrag zur Unterstützung von Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Sport. Er sieht das Ergänzende Hilfesystem als eine wichtige Grundlage, um Betroffenen niedrigschwellige Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Betroffene können über das EHS Sachleistungen zur Abmilderung von Folgebeeinträchtigungen sexualisierter Gewalt beantragen. Das können zum Beispiel Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Bildungsmaßnahmen sein, die von den gesetzlichen Hilfesystemen nicht, nicht mehr oder nicht in ausreichendem Umfang finanziert werden. Es können Leistungen bis zu 10.000 Euro beantragt werden.

Die Antragstellung zum Ergänzenden Hilfesystem erfolgt über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch: https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung

Fragen und Antworten zum Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene von sexualisierter Gewalt >>>

Zentrale Hinweisstelle

Im Jahr 2023 startete das Angebot der Zentralen Hinweisstelle, dem sich die Mitgliedsorganisationen des DOSB anschließen können. 

Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle besteht in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution (dies hängt davon ab, welchen Integritätsbereich die Meldung betrifft) und deren Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhaltes. Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des Verbandes.

Folgende Personen/Gruppen eines Verbandes, der sich der Zentralen Hinweisstelle angeschlossen hat, können eine Meldung vornehmen:

  • Mitarbeitende (hauptamtliche, ehrenamtliche oder Honorarkräfte)
  • Mitglieder
  • Athlet*innen
  • weitere Stakeholder des Verbandes
  • sowie außenstehende Dritte

Mehr erfahren

 

Ansprechpersonen und Meldestellen des DOSB / der dsj

Die Ansprechpersonen zum Schutz vor Gewalt des DOSB / der dsj

  • unterstützen Ansprechpersonen Schutz vor Gewalt der DOSB/dsj-Mitgliedsorganisationen bei Fragen
  • stehen Mitarbeiter*innen des DOSB / der dsj bei Vorfällen von Gewalt beratend zur Verfügung

Dominique Delnef
Mail: delnef(at)dsj.de
Telefon: 069 6700 416

David Knöß 
Mail: knoess(at)dsj.de
Telefon: 069 6700 450

Die Ombudsstelle fungiert als interne Meldestelle für den DOSB gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz und steht hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, ehrenamtlichen Funktionsträger*innen und Geschäftspartner*innen des DOSB sowie auch außenstehenden Dritten als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Für die Dauer der jeweiligen Spiele fungiert Herr Rettenmaier als Vertrauensanwalt für die Mitglieder von Team D. 

Der genannte Personenkreis kann sich bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen oder ehrenamtliche Funktionsträger*innen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DOSB jederzeit an die Ombudsstelle wenden. Die Vertrauensanwälte der Ombudsstelle sind als unabhängige Rechtsanwälte tätig und unterliegt keinen Anweisungen des DOSB. Hinweise und Informationen können auch anonym mitgeteilt werden. Die vertrauliche Behandlung wird dabei zugesichert. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht sowie ergänzende vertragliche Regelungen ist zudem sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgeber*innen geschützt ist und deren Namen nicht preisgegeben werden.

RETTENMAIER FRANKFURT Rechtsanwälte PartG mbB
Website:www.rettenmaier-frankfurt.de

Vertrauensanwälte:

Felix Rettenmaier
Mail: ombudsmann(at)rettenmaier-frankfurt.de

Dr. Carolin Weyand
Mail: weyand(at)rettenmaier-frankfurt.de 

Die Ethik-Kommission ist zuständig für Untersuchungen bei Hinweisen auf Verstöße durch:

  • Mitglieder des DOSB Präsidiums, des DOSB/dsj-Vorstands, der Beiräte und Kommissionen von DOSB und dsj
  • Persönlichen Mitglieder des DOSB
  • Mitglieder von Team D
  • alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen von DOSB und dsj

Nicht zuständig ist sie für Hinweise auf Verstöße in Mitgliedsorganisationen des DOSB/der dsj.

Die Aufgaben der Ethik-Kommission sind: 

  • Beratung des DOSB-Präsidiums- und Vorstandes
  • Neutrale Untersuchung bei Anhaltspunkten für oder Hinweisen auf Verstöße gegen die Grundsätze einer guten Verbandsführung. Nach Abschluss der Untersuchung stellt sie fest, ob ein Verstoß vorliegt. Wird ein Verstoß bejaht, empfiehlt die Ethik-Kommission dem Entscheidungsgremium, wie dieser Verstoß weiter geahndet werden könnte.  

Kontakt:

  • Vorsitzender der Ethik-Kommission: Dr. Thomas de Maizière
  • E-Mail: ethik-kommission(at)dosb.de  

Der DOSB hat sicher der zentralen Hinweisstelle angeschlossen. Die Aufgabe der Zentralen Hinweisstelle besteht in der Entgegennahme von Hinweisen, in der Beratung der hinweisgebenden Person über das Verfahren und den Fortgang des Verfahrens, in der Weitergabe des Hinweises an die zuständige Institution. 

Somit können die Mitarbeiter*innen des DOSB Hinweise neben der Ombudsstelle auch an die Kanzlei der Zentralen Hinweisstelle abgeben. Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt der Zentralen Hinweisstelle sind unabhängig und unterliegen keinen Anweisungen des DOSB.
 

Kontakt

Safe Sport
dsj
Tel.: +49 69 6700-416
E-Mail: delnef@dsj.de

Safe Sport
dsj
Tel.: +49 69 6700-450
E-Mail: knoess@dsj.de

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