Logodateien & Grafiken
Das Logo mit Olympischen Ringen ist das institutionelle Logo des DOSB. Das Logo ohne Olympische Ringe wird nur dann eingesetzt, wenn die Regeln des IOC (Inhaber der Olympischen Ringe) eine Nutzung untersagen, wie z. B. bei der Zusammenarbeit mit („nicht-olympischen“) Wirtschaftspartnern. Das Logo „Mitglied im“ darf ausschließlich von Mitgliedsorganisationen des DOSB eingesetzt werden, um die Zugehörigkeit zu verdeutlichen.
Jegliche Einbindung des Logos muss über den DOSB freigegeben werden. Weiterführende Informationen sind den (der ZIP-Datei) beigefügten Guidelines zu entnehmen.
Gemeinnützige Verwendung von olympischen Begriffen und Symbolen – was ist erlaubt und was nicht?
In Deutschland schützt das Olympiaschutzgesetz die olympischen Bezeichnungen „Olympiade“, „Olympia“ und „olympisch“ (auch in anderen Sprachen) und das olympische Emblem („Olympische Ringe“). Dem DOSB steht dabei in dem im Olympiaschutzgesetz genannten Umfang als Nationales Olympisches Komitee für Deutschland das ausschließliche Recht auf Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen sowie ähnlichen Bezeichnungen und Emblemen im geschäftlichen Verkehr zu.
Welche Art der Verwendung erlaubt ist und welche nicht, entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
Werden die Anforderungen im Merkblatt beachtet, steht der Umsetzung Ihres Vorhabens nichts im Wege. Insbesondere besteht in diesem Fall auch keine Pflicht zur Anmeldung und Einholung einer Genehmigung beim DOSB. Eine Prüfung des geplanten Projekts durch den DOSB ist grundsätzlich empfehlenswert, um Gewissheit über dessen Zulässigkeit zu haben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an brandm(at)dsm-olympia.de.
Der DOSB begrüßt jede gemeinnützige olympische Initiative und wünscht bei deren Umsetzung viel Erfolg!