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Anti-Doping

Der Schutz der Integrität von sportlichen Wettbewerben – Fairplay , Teamgeist, Toleranz – ist wesentlicher Kernbestandteil einer erfolgreichen Sportkultur. Hierzu gehört unter anderem auch die konsequente Bekämpfung von Doping. 

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) vertritt seit seiner Gründung eine Null-Toleranz-Politik im Kampf gegen Doping und arbeitet eng mit der NADA (Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland) zusammen. 

2002 gegründet, hat die NADA die Bekämpfung des Dopings für saubere Leistung im Sport zum Hauptziel und erfüllt unter anderem folgende Kernaufgaben:

  • Umsetzung des Welt Anti-Doping Codes (WADAC) in einen Nationalen Anti-Doping Code (NADC)
  • Erteilung sog. Medizinischer Ausnahmegenehmigngen (TUE) und Beantwortung von Medikamentenanfragen
  • Einrichtung und Durchführung eines unabhängigen Sportschiedsgerichts in Fällen von Sanktionen
  • Durchführung umfassender Präventionsmaßnahmen, samt Erstellung und Verbreitung von Aufklärungs- und Schulmaterial zur Problematik des Dopings im Sport 

Umfangreiches Präventionsmaterial stellt die NADA auf Ihrer Webseite „GEMEINSAM GEGEN DOPING“ zur Verfügung. Dort werden u.a. zielgruppenspezifische Informationsmaterialien für Athlet*innen, Trainer*innen, Eltern, Lehrer*innen, Anti-Doping-Beauftragte und Betreuer*innen angeboten. Mit Hilfe der Medikamenten-Datenbank NADAmed soll es sowohl Sportlerinnen und Sportlern, als auch Betreuerinnen und Betreuern ermöglicht werden, eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten zu erhalten. 

Anti-Doping Regelwerke

Seit 2003 verpflichtet sich Deutschland zur nationalen Umsetzung des World Anti-Doping Codes (WADC) der WADA. Zum 1. Januar 2021 trat der neue, überarbeitete WADC 2021 und mit ihm auch der neue Nationale Anti-Doping Code 2021 in Kraft. Für den deutschen Sport stellt der NADC21 das wichtigste, sportartenübergreifenden Anti-Doping-Regelwerk dar. Der NADC21 setzt die wesentlichen Bestimmungen des WADC 2021 um und bildet die einheitliche Grundlage zur Umsetzung der Anti-Doping-Arbeit in Deutschland.

Als ein weiteres Instrument im Kampf gegen Doping, dient das 2015 in Kraft getretene Anti-Doping-Gesetz. Es umfasst neue Straftatbestände, wie zum Beispiel das Selbstdoping, und stärkt die Zusammenarbeit von Leistungssport und staatlicher Rechtsprechung in der Ahndung von Dopingvergehen.

Hinweisgebersystem der NADA

Hinweise zu dopingrelevantem Fehlverhalten können über das anonyme Hinweisgebersystem der NADA „Sprich‘s An“ abgegeben werden. Hinweise, die über dieses Portal abgegeben werden, sind anonym und werden strikt vertraulich behandelt. Die Bereitstellung dieser speziell gesicherten Kommunikationsplattform bietet die Möglichkeit, sich durch Anonymität zu schützen und gleichzeitig aktiv an der Aufklärung von Dopingverstößen oder kriminellen Verhalten mitzuwirken.

Sprich`s An!

Kontakt

Anti-Doping/Anti-Spielmanipulation
DOSB
Tel.: +49 69 6700-436
E-Mail: keller-hirz@dosb.de

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