Staatszielbestimmung Sport auf dem parlamentarischen Weg
Die Erweiterung des Grundgesetzes um die Staatszielbestimmung Sport soll nun doch noch auf den parlamentarischen Weg gebracht werden.

02.06.2006

Der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Peter Danckert (SPD), kündigte an, dass die abgesagte Anhörung im Rechtsausschuss des Parlaments für Ende Juni terminiert werde. Eingeladen werden sollen DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach und acht von den Fraktionen zu benennende Experten. „Ich unterstütze den DOSB-Präsidenten in den Bemühungen, den Sport bundesstaatlich durch einen Artikel 20 b des Grundgesetzes als Rechts- und Sozialgut zu schützen“, erklärte Danckert in Berlin. Der SPD-Politiker will gemeinsam mit der Sportsprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Freitag, die Sportpolitiker der Union zu einem Gespräch bitten, um die koalitionsintern umstrittene Verfassungserweiterung zu ermöglichen.
„Es ist noch kein Zeitverlust eingetreten“, erklärte der Abgeordnete Danckert. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass für die Föderalismusreform die ambitionierte Zielmarke Anfang Juli eingehalten werden kann.“ Die Aufnahme des Sports – gemeinsam mit der Kultur – in die Verfassung als so genannte Letztwerte soll zweckmäßigerweise über eine Paketlösung mit den Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund/Länder-Zuständigkeiten erfolgen. Bisher hatte sich die CDU/CSU-Fraktion aus grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung von Staatszielen ausgesprochen. Der bisher umstrittene Punkt sollte mit einem Koalitionsantrag nachgemeldet werden, nachdem sich die Union den Forderungen des DOSB und der SPD angeschlossen hat, hieß es vom Sportausschuss-Vorsitzenden. Der Formulierungsvorschlag für Artikel 20 b des Grundgesetzes lautet: „Der Staat schützt und fördert die Kultur. Sport ist als förderungswürdiger Teil des Lebens zu schützen.“