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Neues Konzept für Freiwilligendienste

Am 3. Dezember hat das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein neues Konzept zur Ausgestaltung eines Jugendfreiwilligenjahres vorgestellt.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

12.12.2018

Zuvor traf sich die Familien- und Jugendministerin, Dr. Franziska Giffey, mit Freiwilligen aus den bestehenden Freiwilligendienste, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD), um zu erfahren, welche Ideen, Wünsche und auch Forderungen die jungen Menschen haben, um den Freiwilligendienst besser und attraktiver zu machen. Darunter auch Antonia Weise, eine junge Engagierte, die derzeit ein FSJ im Sport beim Sportverein „Seitenwechsel e.V. in Berlin absolviert.

Das Konzept des BMFSFJ zur Ausgestaltung des Jugendfreiwilligenjahres beruht auf fünf Grundsätzen:

  • Grundsatz 1: Wir erhalten und verbessern die bestehenden Freiwilligendienste FSJ, FÖJ und BFD.
  • Grundsatz 2: Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Förderung aller Freiwilligendienst-Vereinbarungen für unter 27-Jährige in FSJ, FÖJ und BFD.
  • Grundsatz 3: Wir verbessern die finanziellen Rahmenbedingungen für Freiwillige. (Das Freiwilligengeld von 402 Euro, zuzüglich entsprechender Sozialversicherungsbeiträge, soll durch Kopplung an die Rentenbeitragsbemessungsgrenze dynamisiert werden.)
  • Grundsatz 4: Wir sorgen für Wertschätzung und Anerkennung, und zwar nicht nur während des Jahres, sondern auch für die Zeit danach.
  • Grundsatz 5: Wir verbessern den Freiwilligendienst für Menschen mit besonderen Lebensumständen, Behinderungen und anderen schwierigen Voraussetzungen.

„Als Deutsche Sportjugend begrüßen wir das vorgestellte Konzept der Familien- und Jugendministerin Dr. Franziska Giffey. Die darin enthaltenen Punkte verbessern die Rahmenbedingungen der Freiwilligen in vielfältiger Weise und nehmen viele Forderungen auf, die wir seit Jahren stellen“, resümierte Jan Holze, 1. Vorsitzender der Deutschen Sportjugend, das neue Konzept des Jugendfreiwilligenjahres.

Holze ergänzte: „Mit dem Rechtsanspruch auf Förderung können wir viel mehr jungen Menschen bis 26 Jahre ein Jahr Engagement im Sportverein ermöglichen! Ebenso werden unsere Sportvereine wie auch die Freiwilligen durch die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen entlastet. Auch wenn von einem Jugendfreiwilligenjahr gesprochen wird, nehmen wir an und plädieren dafür, dass die Flexibilität des Jugendfreiwilligendienstes, der zwischen sechs und achtzehn Monaten geleistet werden kann, als Kern bestehen bleibt. Es gilt nun, über die einzelnen Bausteine gemeinsam ins Gespräch zu kommen, im Detail zu überprüfen und diese praxisorientiert für alle umzusetzen.“

(Quelle: dsj)

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