Neuer Lotterie-Staatsvertrag der Länder soll Wettmonopol sichern
Um das staatliche Sportwettenmonopol zu verfestigen, wollen die Bundesländer bis spätestens Ende 2007 einen neuen Staatsvertrag abschließen.

29.06.2006

Das beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder bei ihrer Tagung in Berlin. Bis zur Dezember-Sitzung des Gremiums soll eine Arbeitsgruppe einen Entwurf für einen neuen Lotterie-Staatsvertrag ausarbeiten, der voraussichtlich vier Jahre gelten soll. Die Länderchefs berufen sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März, das grundsätzlich die Zulässigkeit eines staatlichen Monopols mit dem Ziel der Eindämmung der Spielsucht bestätigt hatte. Einmütig wollen die Bundesländer darüber hinaus an dem bestehenden Verbot von privaten Sportwetten in Deutschland festhalten.
Einheitlicher Maßstab gegen illegale Sportwetten
Die 16 Länder wollen in Zukunft, auch bereits in der Übergangszeit „nach einheitlichen Maßstäben umfassend und konsequent“ gegen in Deutschland illegale Sportwetten vorgehen und das staatliche Wettmonopol für Oddset, einer Marke des Deutschen Lotto- und Totoblocks, aufrecht erhalten. Die Ministerpräsidenten stellten fest: Das staatliche Monopol sei geeignet, neben der Sucht-Eindämmung auch die Begleitkriminalität zu bekämpfen. Gegen Werbeaktivitäten ungesetzlicher Sportwettenanbieter im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wollen die Bundesländer energisch vorgehen, wie es in einem von der Konferenz verabschiedeten Papier „Zukunftsperspektiven Lotteriemonopol“ heißt.
Urteil gegen Nutzung ehemaliger DDR-Lizenzen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat unterdessen ein im Jahr 2002 erlassenes Verbot bestätigt, mit dem einem Wettbüro die Vermittlung von Sportwetten untersagt wurde, die in Bayern nicht erlaubt sind. „Eine vor dem 3. Oktober 1990 von einem Hoheitsträger in der damaligen DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Einem Nürnberger Wettshop wurde es konkret untersagt, Wetten eines in Gera ansässigen Unternehmens zu vermitteln. Insgesamt gibt es vier Unternehmen, die in den Nachwende-Tagen eine durch den Einigungsvertrag geschützte Lizenz erhalten haben. Inhaber dieser DDR-Erlaubnisse sind derzeit betandwin, Digibet, Interwetten und Sportwetten Gera. Erstmals in Frage gestellt wurde, ob diese ehemaligen DDR-Lizenzen bundesweit gelten.
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