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Handlungsleitfaden Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Mit seinem „Handlungsleitfaden“ will der Landessportbund NRW Kindern und Jugendlichen die nötige Sicherheit vor sexualisierter Gewalt im Sportverein geben.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

07.07.2014

Gleichzeitig wird ein klares Signal gegeben, dass sich kein Fachverband mit diesem so wichtigen wie schwierigen Thema alleine auseinandersetzen muss.

Damit führt der LSB NRW auf insgesamt 68 Seiten seine aktive Unterstützung bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen fort und fördert speziell die offene und transparente Kommunikation innerhalb seiner Mitgliedsorganisationen. Im Frühjahr 2013 war bereits der erste „Handlungsleitfaden für Vereine - vorsorgen, erkennen, handeln“ als wichtiger Baustein der zentralen LSB-Initiative „Schweigen schützt die Falschen“ erschienen.

Durch den Verbandsleitfaden können sich die Fachverbände als Unterstützer und Vorbild ihrer Mitgliedsvereine, als Informationsratgeber für Vereinsvorstände oder als kompetenter Ansprechpartner positionieren – wie es zum Beispiel der Pferdesportverband Westfalen, die DLRG Nordrhein oder der Schwimmverband NRW vormachen. Daneben wird mit Bezug auf das neue Kinder- und Jugendschutzgesetz die verbindliche Vereinbarung nach § 72a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) zwischen dem jeweiligen Fachverband und dem Landschaftsverband Rheinland erläutert, an deren Unterzeichnung die Vergabe öffentlicher Mittel gebunden ist.

„Für Fachverbände, die ihren Auftrag ernst nehmen, macht es immer Sinn, ein Konzept zur Prävention und Intervention im gesamten Verband mit all seinen Mitgliedsorganisationen umzusetzen. Abzuwarten, bis sich in dem jeweiligen Verband die ersten konkreten Fälle ergeben haben, wird dieser Verantwortung nicht gerecht“, erklärt LSB-Präsidiumsmitglied Gundolf Walaschewski. Als Praxisbeispiele dienen unter anderem die Entwicklung eines Präventionskonzeptes beim Fußballverband Mittelrhein sowie begleitende Aktivitäten („Sensibilisierung steht an erster Stelle“) beim Judoverband NRW. Als Besonderheiten der Fachverbände werden darüber hinaus die drei Faktoren „Körperkontakt“, „Infrastruktur“ und „Besonderes Abhängigkeitsverhältnis“ näher definiert.

Opens external link in new windowHandlungsleitfaden für NRW-Fachverbände – informieren, beraten, vorangehen“ als Download

(Quelle: LSB NRW)

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