Finanzministerium verdoppelt Steuerabzug für ausländische Sportler
Die so genannte Quellensteuer für ausländische Sportler, Künstler und Musiker sorgt im politischen Berlin erneut für Aufsehen.

10.09.2007

Auf scharfe Kritik ist bei der FDP-Bundestagsfraktion ein Schreiben der Bundesfinanzverwaltung an nachgeordnete Dienststellen gestoßen, nach dem in Deutschland erzielte Nettoeinkünfte seit kurzem mit 40 Prozent pauschal versteuert werden müssen. Bisher galt die Regelung im Einkommenssteuergesetz, wonach Ausländer Einkünfte aus „sportlichen Darbietungen“ in Deutschland pauschal mit 20 Prozent versteuern müssen. Wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Karl Diller (SPD), erklärte, habe der Gesetzgeber bisher bei der Festsetzung des Steuersatzes von 20 Prozent auf die Bruttoeinkünfte pauschal Betriebsausgaben von 50 Prozent der Einkünfte unterstellt. Und weiter: Wenn künftig allein Nettoeinnahmen zugrunde gelegt würden, sei der Steuerabzug von 40 Prozent anzuwenden, um nicht Betriebsausgaben doppelt abzuziehen.
„Wir haben ein völlig intransparentes Steuersystem“, kritisierte der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Detlef Parr, die Verschärfung der fiskalischen Handhabung. „Die Verdoppelung des Steuerabzugs für ausländische Sportler stellt einen schweren Schlag gegen internationale Sportveranstaltungen in Deutschland dar. So verliert der deutsche Sport seine internationale Wettbewerbsfähigkeit.“ Parr beantragt daher, das „jahrelange Ärgernis der Abzugssteuer“ erneut im Sportausschuss des Deutschen Bundestages zu beraten. „Wir müssen europäisch denken“, erklärte er. „Warum bekommt es das Finanzministerium nicht hin, eine einvernehmliche europäische Regelung zu erarbeiten? So könnte man in einem ersten Schritt die komplexe Problematik der Doppelbesteuerung ohne großen bürokratischen Aufwand lösen.“
Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Otto Solms, beanstandete überdies, dass die Bundesfinanzverwaltung ihre Kompetenzen überschritten habe. „Wenn im Gesetz 20 Prozent genannt werden, dann muss das auch verbindlich sein“, sagte er. „Ich habe den Eindruck, die Finanzverwaltung nutzt die Kompliziertheit der Rechtsmaterie aus, um eigenständig Rechtsetzung zu betreiben.“ Auch Dr. Solms will parlamentarische Initiativen entfalten, um die verwaltungsinterne Lösung auszuhebeln, einen gegenüber dem Einkommensteuergesetz verdoppelten Satz anzuwenden. Die Abzugssteuer für Sportler sorgt schon seit Jahren für Ärger. So hatte im vergangenen Jahr der Europäische Fußball-Verband UEFA unumstößlich für die Ausrichtung der Finalspiele der Champions League und des UEFA-Cups eine Quellensteuerbefreiung verlangt. Befreiungen von dieser Steuerpflicht werden in der Verwaltungspraxis vorab nur erteilt, wenn von den obersten Finanzbehörden ein konkreter volkswirtschaftlicher Vorteil festgestellt wird. Ausländische Sportler, aber auch Künstler, können sich später in einem umständlichen Verfahren die pauschal versteuerten Beträge möglicherweise vom Fiskus zurückholen, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit ihrem Heimatland gibt und sie in Deutschland erzielte Einnahmen dort ebenfalls versteuern müssen.