Gestern haben sich im Berliner Hauptstadtbüro des deutschen Sports auf Einladung von DOSB-Präsident Thomas Bach der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner MdB, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), Gerd Heinze, Claudia Pechstein, ihr Anwalt Simon Bergmann und DOSB-Generaldirektor Michael Vesper getroffen, um alle anstehenden Fragen nach der Entscheidung des Court of Arbitration for Sport (CAS) vom 25. November 2009 zu erörtern. Das Gespräch verlief in einer offenen, konstruktiven Atmosphäre, in der auch das Verständnis der Teilnehmer für die menschlich schwierige Lage von Claudia Pechstein zum Ausdruck kam. Es hatte im Wesentlichen folgendes Ergebnis:
1. BMI, DOSB und DESG akzeptieren den Schiedsspruch des CAS als sportrechtlich bindend gemäß den nationalen und internationalen sportrechtlichen Bestimmungen sowie der UNESCO-Konvention zum Kampf gegen Doping.
2. Zugleich respektieren BMI, DOSB und DESG die Berufung von Claudia Pechstein vor dem Schweizer Bundesgericht als ihr unveräußerliches persönliches Recht.
3. Der DOSB entspricht dem Wunsch von Claudia Pechstein, ihre persönliche Mitgliedschaft im DOSB bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem Schweizer Bundesgericht ruhen zu lassen.
4. Die DESG wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 6a des Arzneimittelgesetzes stellen. Der DOSB und Claudia Pechstein begrüßen diese Anzeige.
5. Claudia Pechstein bekräftigt, sie habe nicht gedopt. Sie wird in dem Ermittlungsverfahren im vollen Umfang mitwirken und alle Anstrengungen zur vollständigen Aufklärung des Falles unterstützen.
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Erklärung
Gestern haben sich im Berliner Hauptstadtbüro des deutschen Sports auf Einladung von DOSB-Präsident Thomas Bach der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner MdB, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), Gerd Heinze, Claudia Pechstein, ihr Anwalt Simon Bergmann und DOSB-Generaldirektor Michael Vesper getroffen, um alle anstehenden Fragen nach der Entscheidung des Court of Arbitration for Sport (CAS) vom 25. November 2009 zu erörtern. Das Gespräch verlief in einer offenen, konstruktiven Atmosphäre, in der auch das Verständnis der Teilnehmer für die menschlich schwierige Lage von Claudia Pechstein zum Ausdruck kam. Es hatte im Wesentlichen folgendes Ergebnis:
1. BMI, DOSB und DESG akzeptieren den Schiedsspruch des CAS als sportrechtlich bindend gemäß den nationalen und internationalen sportrechtlichen Bestimmungen sowie der UNESCO-Konvention zum Kampf gegen Doping.
2. Zugleich respektieren BMI, DOSB und DESG die Berufung von Claudia Pechstein vor dem Schweizer Bundesgericht als ihr unveräußerliches persönliches Recht.
3. Der DOSB entspricht dem Wunsch von Claudia Pechstein, ihre persönliche Mitgliedschaft im DOSB bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem Schweizer Bundesgericht ruhen zu lassen.
4. Die DESG wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 6a des Arzneimittelgesetzes stellen. Der DOSB und Claudia Pechstein begrüßen diese Anzeige.
5. Claudia Pechstein bekräftigt, sie habe nicht gedopt. Sie wird in dem Ermittlungsverfahren im vollen Umfang mitwirken und alle Anstrengungen zur vollständigen Aufklärung des Falles unterstützen.
<p></p> <p style="text-align:center;"><strong>Erklärung</strong></p>
<p>Gestern haben sich im Berliner Hauptstadtbüro des deutschen Sports auf Einladung von DOSB-Präsident Thomas Bach der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner MdB, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), Gerd Heinze, Claudia Pechstein, ihr Anwalt Simon Bergmann und DOSB-Generaldirektor Michael Vesper getroffen, um alle anstehenden Fragen nach der Entscheidung des Court of Arbitration for Sport (CAS) vom 25. November 2009 zu erörtern. Das Gespräch verlief in einer offenen, konstruktiven Atmosphäre, in der auch das Verständnis der Teilnehmer für die menschlich schwierige Lage von Claudia Pechstein zum Ausdruck kam. Es hatte im Wesentlichen folgendes Ergebnis: </p>
<p>1. BMI, DOSB und DESG akzeptieren den Schiedsspruch des CAS als sportrechtlich bindend gemäß den nationalen und internationalen sportrechtlichen Bestimmungen sowie der UNESCO-Konvention zum Kampf gegen Doping.</p>
<p>2. Zugleich respektieren BMI, DOSB und DESG die Berufung von Claudia Pechstein vor dem Schweizer Bundesgericht als ihr unveräußerliches persönliches Recht.</p>
<p>3. Der DOSB entspricht dem Wunsch von Claudia Pechstein, ihre persönliche Mitgliedschaft im DOSB bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem Schweizer Bundesgericht ruhen zu lassen.</p>
<p>4. Die DESG wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 6a des Arzneimittelgesetzes stellen. Der DOSB und Claudia Pechstein begrüßen diese Anzeige.</p>
<p>5. Claudia Pechstein bekräftigt, sie habe nicht gedopt. Sie wird in dem Ermittlungsverfahren im vollen Umfang mitwirken und alle Anstrengungen zur vollständigen Aufklärung des Falles unterstützen. </p>
DOSB Redaktion
30.11.2009
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