Empfehlungen für Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht ihre Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen.

05.12.2019

Damit bekommen private, öffentliche oder nichtstaatliche Einrichtungen verbindliche Kriterien an die Hand, um zurückliegenden sexuellen Kindesmissbrauch in ihrer Institution aufzuarbeiten. Seit 2016 haben sich rund 1.500 Betroffene von sexuellem Missbrauch in Familien und Institutionen der Kommission in einer Anhörung oder mit einem schriftlichen Bericht anvertraut. Aus diesen Berichten konnten viele Erkenntnisse für die Empfehlungen gewonnen werden.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Institutionen, die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch aufarbeiten wollen, wissen oft nicht, wie sie vorgehen sollen. Auch für heute erwachsene Betroffene, die Aufarbeitung einfordern und von Widerständen in Institutionen berichten, ist es wichtig, dass sie auf klare Kriterien zurückgreifen können. Um diese Lücke zu schließen, hat die Kommission ein Empfehlungspapier zu Rechten von Betroffenen und Pflichten von Institutionen in Aufarbeitungsprozessen entwickelt. Damit wird es möglich, gegenüber Institutionen einzufordern, dass sie nicht planlos und willkürlich vorgehen, sondern sich an übergreifenden Kriterien orientieren.“
Die Empfehlungen der Kommission benennen u.a. die Voraussetzungen, damit das Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung verwirklicht werden kann. Dazu gehört an erster Stelle eine aufgeschlossene Haltung gegenüber den Rechten der Betroffenen und den Pflichten der Institution. Von entscheidender Bedeutung ist zudem, dass der Aufarbeitungsprozess von einem unabhängigen Aufarbeitungsteam geleitet wird. Eine öffentliche Bekanntmachung, Möglichkeiten für eine Beteiligung von Betroffenen an dem Prozess, Transparenz, Hilfs- und Begleitangebote und die Vernetzung von Betroffenen sind ebenfalls wichtige Bedingungen für eine gelingende Aufarbeitung.
Des Weiteren gehen die Empfehlungen auf Rechtsfragen ein, auf die verschiedenen Beteiligten im Aufarbeitungsprozess, auf Fragen der Finanzierung, auf Methoden und Formate der Aufarbeitung, auf die Gestaltung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auf Formate der Anerkennung und nicht zuletzt darauf, wie Prävention und Schutz von Kindern nach der Aufarbeitung gestärkt werden können.
Die Kommission liefert mit ihren Empfehlungen erstmals verbindliche Kriterien für Aufarbeitungsprozesse. Damit diese gelingen, braucht es jedoch von jeder Institution den Willen zur Aufarbeitung.
(Quelle: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs)