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„Ein Kulturwandel braucht Zeit“

Zur Einführung des Safe Sport Codes (SSC) erläutert DOSB-Vorständin Michaela Röhrbein die Besonderheiten und kontert die Kritik.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

10.12.2024

DOSB-Presse: Michaela, als die Abstimmung auf der Mitgliederversammlung gelaufen war, hast du gesagt, dass nun endlich das Adrenalin nicht mehr ins Blut schieße. Warum war die Abstimmung so spannend? 

Michaela Röhrbein: Eine der Herausforderungen war, die Diskussion konstruktiv und zielführend zu gestalten, ohne sich in juristischen Detailfragen zu verlieren. Gerade bei den komplexen rechtlichen Aspekten des Codes war es unser Anspruch, den Austausch wertschätzend zu moderieren und den Fokus auf das gemeinsame Ziel zu richten. In der begrenzten formalen Struktur einer Mitgliederversammlung wäre eine Klärung juristischer Details kaum möglich gewesen. Hätten wir die Abstimmung deshalb auf 2025 verschoben, wäre es schwer gewesen, das Momentum und die Dynamik, die wir diesmal hatten, erneut aufzubauen. Es war eine enorme Kraftanstrengung, alle Stakeholder hinter diesem Vorhaben zu vereinen. Umso bedeutender ist das starke Signal der Geschlossenheit, das jetzt von uns ausgeht - und darüber freue ich mich sehr. 

Es gab im Vorhinein von manchen Seiten Kritik an der Komplexität des SCC und auch daran, dass die Erläuterungen zum Inhalt des Codes deutlich länger ausfallen als der Code selbst. Warum ist eine solch umfangreiche Erläuterung notwendig? 

Die Erläuterungen sind aus zwei zentralen Gründen entscheidend: Erstens ermöglichen sie es auch juristischen Laien, den Normtext besser zu verstehen und die zugrunde liegenden Sachverhalte fundierter zu bewerten. Zweitens fördern sie eine einheitliche Auslegung des Normtexts, was für uns von enormer Bedeutung ist. Unser Ziel ist es, dass vergleichbare Fälle in unterschiedlichen Sportorganisationen - soweit möglich - gleich behandelt und bewertet werden. Indem die Erläuterungen integraler Bestandteil des Codes sind, reduzieren wir Streitigkeiten über die Auslegung einzelner Begriffe und Bestimmungen erheblich. Gleichzeitig werden sich die Erläuterungen, genau wie der Normtext, sicherlich weiterentwickeln. Mit zunehmender Erfahrung aus der Praxis werden wir erkennen können, ob der Code an manchen Stellen anders strukturiert, ergänzt oder präziser formuliert werden sollte. Dafür brauchen wir Zeit und praktische Rückmeldungen. Dieser erste Schritt war entscheidend, um jetzt in die Umsetzung zu kommen. 

Der Code ist von vielen Seiten als Meilenstein für den DOSB eingeordnet worden. Warum ist er ein solcher? 

Wir haben jetzt ein Werk, das einen Standard schafft, der es ermöglicht, rechtssicher gegen interpersonale Gewalt vorzugehen und Sanktionen durchzusetzen. Gleichzeitig bietet der Code Verfahrenssicherheit. Bisher zeigte sich in der Praxis immer wieder, dass Untersuchungen eingestellt oder Sanktionen aufgehoben wurden, weil Verfahrensfehler auftraten. So fehlt es aktuell in vielen Organisationen an einer Rechtsgrundlage für Sanktionen, die der Code bietet. Genau dem können wir nun gezielt entgegenwirken - ein enormer Fortschritt und ein unschätzbarer Mehrwert. Wir sind die erste zivilgesellschaftliche Organisation in Deutschland, die diesen Schritt gegangen ist. Es gibt keinen vergleichbaren Standard. 

Der Code gilt derzeit nur für den DOSB. Alle DOSB-Mitgliedsorganisationen sollen ihren Mitgliederversammlungen den jeweils auf die Organisation angepassten Mustercode zur Abstimmung stellen. Warum haben diese dazu bis Ende 2028 Zeit? Drängt das Thema nicht? 

Ein formaler Grund für diese Zeitspanne ist, dass einige unserer Mitgliedsorganisationen nur alle vier Jahre eine Mitgliederversammlung abhalten. Für sie ergibt sich erst 2028 die Möglichkeit, den Code überhaupt zur Abstimmung zu bringen. Der eigentliche Grund jedoch liegt in unserem Anspruch, dass der Safe Sport Code nicht nur verabschiedet, sondern auch verstanden und von allen mitgetragen wird. Das erfordert ausreichend Zeit, um die Inhalte innerhalb der jeweiligen Sportorganisationen umfassend zu diskutieren und zu verankern. Zudem müssen Strukturen aufgebaut und Personen geschult werden, um den Code effektiv umzusetzen. Genau dafür schaffen wir mit dieser Frist den notwendigen Raum.  

Konkret gesagt: Was verändert sich im organisierten Sport durch die Einführung des SSC? 

Wir haben einen zentralen Konsens erreicht: Es ist im Kern klar definiert, welches Verhalten erwünscht ist und welches nicht - und ebenso klar, welche Konsequenzen unerwünschtes Verhalten respektive ein gewalttätiger Tatbestand nach sich zieht. Allein die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema stößt bereits einen Kulturwandel an. Der Code verändert die Sensibilität für interpersonale Gewalt und stärkt die Kultur des Hinsehens. Ein solcher Wandel geschieht jedoch nicht über Nacht. Er braucht Zeit und vor allem engagierte Menschen auf allen Ebenen des Sports, die ihn aktiv vorantreiben. Vereine und Verbände, die sich entscheiden, den Code zu implementieren, schaffen nicht nur eine sicherere Sportkultur, sondern setzen auch rechtssichere und transparente Verfahren um. Das ist ein Gewinn für alle Beteiligten. 

Welchen Vorteil haben Betroffene von interpersonaler Gewalt von der Einführung? 

Endlich können sich Betroffene auf klare Standards in den Verfahren verlassen. Es gibt eine strikte Trennung zwischen den Ansprechpersonen in den Organisationen, die Betroffene auch jetzt schon bei Fällen beraten, und den Untersuchungsteams, die die Fälle untersuchen. Betroffene haben außerdem die Möglichkeit, das Verfahren zumindest teilweise aktiv mitzugestalten: Sie können entscheiden, ob sie beispielsweise ein Ausgleichsgespräch wünschen oder ob sie bei Terminen von einer Vertrauensperson ihrer Wahl begleitet werden möchten. Zusätzlich haben sie ein fest verankertes Informationsrecht. Sie können jederzeit den Stand des Verfahrens erfragen und müssen darüber umfassend informiert werden. Das schafft Transparenz, Sicherheit und Vertrauen. 

Wo es Rechte gibt, gibt es meist auch Pflichten. Müssen Betroffene von interpersonaler Gewalt nun befürchten, sanktioniert zu werden, wenn sie Vorfälle nicht melden? Gibt es eine Meldepflicht? 

Nein, das ist ein ganz zentraler Punkt: Betroffene müssen niemals befürchten, dass ihnen Nachteile entstehen, wenn sie einen Vorfall nicht melden. Ihr Recht zu schweigen bleibt unangetastet - es gibt keine Meldepflicht für Betroffene! Anders ist es bei allen, die von solchen Vorfällen erfahren: Sie sind verpflichtet, die entsprechenden Meldestellen zu informieren, vorausgesetzt, die Betroffenen stimmen dem zu. Möglich ist auch, dass dieser Hinweis anonym erfolgen kann – etwa indem der oder die Hinweisgeber*in darum bittet, bei einem bestimmten Trainingskurs genauer hinzusehen, ohne dabei Namen zu nennen. So schaffen wir ein sensibles und sicheres Umfeld für alle Beteiligten. 

Wenn bei der Umsetzung der Inhalte des Codes in einem Verband, einem Verein Fragen auftauchen oder Probleme entstehen: Wo gibt es Hilfe? 

Wir werden Handlungsleitfäden und Mustertexte anbieten, und bei generellen Fragen ist Florian Pröckl, Referent im Geschäftsbereich Sportentwicklung und Experte für den SSC, der richtige Ansprechpartner. Wir im DOSB dürfen jedoch keine Rechtsberatung anbieten, so dass uns hier insoweit Grenzen gesetzt sind. Wir werden aber unser Bestmögliches unternehmen, um bei individuellen, primär rechtlichen Themen den Vereinen und Verbänden die richtigen Ansprechpartner*innen und Expert*innen vermitteln zu können. Insgesamt wird sich hier in nächster Zeit aber auch sehr viel entwickeln. So könnten künftig beispielsweise auch die Landessportbünde eine noch zentralere Rolle bei der Beratung einnehmen. Entsprechende Diskussionen wurden und werden geführt, und unsere Mitgliedsorganisationen können sich sicher sein, dass wir den Unterstützungsbedarf registriert haben. Und für Betroffene und Hinweisgeber*innen gilt ohnehin, dass die Ansprechpersonen in den Verbänden jederzeit angesprochen werden können. Hierdurch ändert sich auch durch den Code nichts. Hinzukommend gibt es mit „Anlauf gegen Gewalt“ von Athleten Deutschland e.V. und der „Unabhängige(n) Ansprechstelle Safe Sport e.V.“ seitens des Bundesinnenministeriums und der Länder zwei Anlaufstellen mit unabhängiger Beratung. 

Als unabhängige Instanz soll das Zentrum für Safe Sport (ZfSS) aufgebaut werden. Wie ist der Stand hinsichtlich dessen Einführung? 

Das Zentrum für Safe Sport (ZfSS) soll als unabhängige, zentrale Institution etabliert und in Form eines Vereins gegründet werden. Ein entsprechender Strukturentwurf liegt uns bereits vom BMI vor, ebenso wie eine Verfahrensordnung. Diese regelt, wie Untersuchungs- und Disziplinarverfahren im ZfSS ablaufen werden. Ganz generell setzen wir uns dafür ein, dass im ersten Schritt der Bereich Intervention und Aufarbeitung von Gewaltvorfällen aufgebaut wird. Das Herzstück des ZfSS - die Satzung - wird uns vom BMI bis Ende des Jahres vorgelegt, und wir werden sie anschließend gemeinsam mit den anderen Stakeholdern diskutieren. 

Die Einführung des Codes wurde von den Medien, aber auch vielen anderen Organisationen trotz Unsicherheiten durchaus positiv bewertet. Hat dich das überrascht? 

Es hat mich zumindest gefreut. Im Vorhinein wurden vor allem die kritischen Stimmen hervorgehoben, während die unterstützenden Stimmen oft weniger Beachtung fanden. Hier hätte ich mir eine ausgewogenere Berichterstattung gewünscht, die der Sache gerechter wird. Unser Anspruch war klar: Nach vielen Absichtserklärungen wollten wir endlich handeln und den konkreten Bedürfnissen der Verbände und Vereine, aber auch allen weiteren Stakeholdern gerecht werden. Dabei war es uns wichtig, die Diskussion über die Weiterentwicklung des Codes nicht zu unterbinden, sondern aktiv zu fördern. Es war ein Balanceakt - und ich bin froh, dass uns dieser gelungen ist. Gleichzeitig wissen wir genau: Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt erst. 

Und wer untersucht, welche Wirkungen die Einführung des Codes hatte und welche Maßnahmen daraus abzuleiten sind? Wird es eine Evaluation geben? 

Ja, diese Überprüfung wird es geben - geplant ist sie in etwa zwei Jahren. Das Verfahren wird transparent gestaltet, und bereits Mitte des kommenden Jahres starten wir eine entsprechende Ausschreibung. Uns ist bewusst, dass der SSC noch einige Unsicherheiten mit sich bringt und sich weiterentwickeln muss. Daher setzen wir den Dialog fort, führen die konstruktiven Gespräche weiter und halten alle Diskussionsräume offen. Der Code ist ein Vorhaben, das eines iterativen Vorgehens bedarf und sich über Jahrzehnte erstrecken wird - aber es ist unser gemeinsames Projekt. Jeder von uns hat die Möglichkeit, sich mit seinen Erfahrungen aktiv einzubringen und an der Weiterentwicklung und Implementierung des Codes mitzuwirken. Darauf freue ich mich! 

(Quelle: DOSB)

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