Ehrenamts-Card und Dokumentation
Es gibt Neuigkeiten in Sachen Ehrenamt. In Hessen kann die "Ehrenamts-Card" beantragt und ehrenamtliches Engagement im Zeugnis gewürdigt werden. Außerdem steht die Dokumentation zu "Organisationentwicklung von Verbänden" zur Verfügung.

27.02.2006

Ehrenamts-Card Hessen bietet Vergünstigungen
In Hessen können Ehrenamtliche, die mindestens fünf Stunden pro Woche gemeinnützig tätig sind, seit dem 1. Januar die „Ehrenamts-Card“ beantragen. Die Karte bringt handfeste Vergünstigungen wie Eintrittskarten zum halben Preis oder andere Vorteile. Bereits zu Beginn des Jahres wurden 350 Vergünstigungen angeboten. Die Karte wurde von der Hessischen Landesregierung als Teil der Kampagne „Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen“ eingeführt. Weitere Infos unter: http://www.e-card-hessen.de.
Das Ehrenamt wird im Zeugnis gewürdigt
„Das ehrenamtliche Engagement von Schülerinnen und Schülern verdient besondere Anerkennung.“ Mit diesen Worten wirbt Hessens Kultusministerin Karin Wolff für die Möglichkeit, ehrenamtliche Leistungen, die hessische Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule erbringen, in einem Zeugnisblatt würdigen zu lassen: „Ich möchte die zahlreichen Anfragen in Zusammenhang mit der letzten Zeugnisausgabe in unserem Haus dazu nutzen, die Regelung bei Schülern, Eltern und Schulen weiter bekannt zu machen und nochmals zu erläutern“, so Wolff.
Ehrenamtliches Engagement innerhalb der Schule ist im Zeugnis unter der Rubrik „Bemerkungen“ zu würdigen. Dies soll gemeinschaftsbewusstes Verhalten in der Schule fördern und honorieren. Da dieses Verhalten nicht nur in, sondern auch außerhalb der Schule wichtig ist, wurde die Regelung auf die „Würdigung außerschulischen ehrenamtlichen Engagements von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Zeugniserteilung“ erweitert. Dazu zählt zum Beispiel das Engagement in Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, in kommunalen und kirchlichen Einrichtungen, bei Organisationen der freien Jugendarbeit, im Umweltschutz oder im sozialen und karitativen Bereich.
Auf Antrag der Eltern - bei Volljährigen auf eigenen Antrag - gibt die Schule das entsprechende Formular „Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit“ aus. Verantwortlich für das Ausfüllen der Bescheinigung ist die Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird. Die Ministerin rät allen Eltern und Schülern, sich ehrenamtliches Engagement bescheinigen zu lassen. Gerade bei Schülerinnen und Schülern mit schwächeren Schulleistungen kann der Nachweis von Einsatz und Initiative ein wichtiges Argument für eventuelle spätere Arbeitgeber sein.
Dokumentation in Sachen Ehrenamt
Die Dokumentation einer Veranstaltung zum Thema „Organisationsentwicklung von Verbänden - Neue Chancen für Bürgerschaftliches Engagement“ ist nun auch im Internet verfügbar. Es geht um die Notwendigkeit von Organisationen, sich weiterzuentwickeln und zu modernisieren. Die Veranstaltung fand Anfang 2005 in Kooperation mit dem Deutschen Sportbund und der Landesehrenamtsagentur Hessen statt. Die Tagungsdokumentation finden Sie hier (PDF, 80 Seiten, 980 KB).
Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" wieder eingesetzt
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. Februar 2006 auch für die 16. Wahlperiode einen Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ eingesetzt. Die dreizehn Mitglieder des Unterausschusses sollen sich nicht nur weiter mit der Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, sondern auch mit laufenden Gesetzesvorhaben und Initiativen befassen, die bürgerschaftliches Engagement betreffen, sowie den Dialog mit der Bürgergesellschaft pflegen.