Zum Inhalt springen

DSB zum Waffenrechtsänderungsgesetz

Der Deutsche Schützenbund (DSB) gibt einen aktuellen Überblick über das Verfahren zum Waffenrechtsänderungsgesetz.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

04.11.2019

Sportschützinnen stehen mit ihren Gewehren im Anschlag am Schießstand. Foto: picture-alliance

Die Verabschiedung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) rückt näher; bis Ende des Jahres muss die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht erfolgt sein. Am 11. November folgt eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag. Darauf hat der Deutsche Schützenbund (DSB) hingewiesen und den folgenden Überblick zum aktuellen Stand veröffentlicht.

Nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine weitere erhebliche Verschärfung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes mit Positionen gefordert hatte, die weit über die geplanten Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgehen, wurde am 17. Oktober 2019 der Gesetzesentwurf (Bundestag-Drucksache 19/13839) in der 1. Lesung im Deutschen Bundestag in die Ausschüsse verwiesen.

Die Beschlussfassungen des Bundesrates und die Meinung der Parlamentarier des Deutschen Bundestages waren zu unterschiedlich, als dass das Gesetz bereits in der 1. Lesung hätte verabschiedet werden können. In die Debatte wurden von den Oppositionsfraktionen FDP (Bundestag-Drucksache 19/14035), Bündnis 90 / Die Grünen (Bundestag-Drucksache 19/14092) und AFD (Bundestag-Drucksache 19/14504) jeweils ein weiterer Antrag eingebracht. Eine Einigung soll nun über die relevanten Ausschüsse des Bundestags herbeigeführt werden.

Auf Initiative des Deutsche Schützenbundes hatten die nach Paragraph 15 WaffG anerkannten Schießsportverbände eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet und noch vor der 1. Lesung im Bundestag eingebracht, um mit Nachdruck die Interessen seiner Mitglieder in diesen Gesetzgebungsprozess zu vertreten. Zudem nahmen Vertreter des DSB am Abend des 17. Oktobers an einem weiteren Gedankenaustausch mit dem CDU-Berichterstatter Marc Henrichmann sowie am 18. Oktober auf Einladung des Bundesinnenministers Horst Seehofer an einem „Stakeholderdialog zum Dritten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer teil.

Am 23. Oktober verfasste der DSB gemeinsam mit weiteren betroffenen Verbänden eine Stellungnahme, „um den zahlreichen Verschärfungen, die weit über die EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgehen, deutlich zu widersprechen“.

Inzwischen hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages für den 11. November 2019 zu einer Sachverständigen-Anhörung zum Entwurf eines Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes sowie mehrerer Oppositionsanträge eingeladen. Dort werden persönlich benannte Experten zu der Thematik Stellung beziehen und, so kündigte der DSB an, „in aller Deutlichkeit die Interessen der Mitglieder des DSB zum Ausdruck bringen“.

Denn, so erklärte der Verband weiter, „die Zeit drängt die Parlamentarier“. Musste die EU-Feuerwaffenrichtlinie eigentlich bis September 2018 in nationales Recht umgesetzt werden, wurde der Bundesrepublik Deutschland eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres eingeräumt.

Alle Informationen und Stellungnahmen zum Waffenrecht

(Quelle: DSB)

Title

Title