Der neue EU-Reformvertrag mit explizitem Verweis auf den Sport
Am 18./19. Oktober 2007 haben die Staats- und Regierungschefs eine politische Einigung über den EU-Reformvertrag erzielt, der künftig unter dem Namen Vertrag von Lissabon firmieren wird.

01.11.2007

Damit konnte die politische Lähmung auf Brüsseler Ebene überwunden werden, die sich nach den ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden zum EU-Verfassungsvertrag ergeben hatte. Das weitere Procedere sieht vor, dass der Europäische Rat den Lissabon-Vertrag am 13./14. Dezember diesen Jahres unterzeichnen und die Ratifizierung bis zur Wahl des neuen Europaparlaments im Juni 2009 abgeschlossen wird.
Für den Sport bedeutet die politische Einigung ein Meilenstein. Erstmals wird der Europäischen Union eine Teilkompetenz für den Sport zuerkannt, die sich auf dem gleichen Niveau bewegt wie in den Bereichen Bildung und Kultur. Damit wird die gesellschaftspolitische Rolle des Sports auch auf europäischer Ebene anerkannt und der Europäischen Kommission (EK) eine Rechtsgrundlage an die Hand gegeben, um ein eigenständiges Sportförderprogramm ausarbeiten zu können. Die EK hat ihrerseits zwar angekündigt, ab Anfang 2008 mit den Vorarbeiten für ein Sportförderprogramm zu beginnen, allerdings wird dieses nicht vor dem Jahr 2011 operationalisierbar sein. Das EU-Büro des Deutschen Sports hat diesbezüglich Kontakt mit dem Europäischen Parlament aufgenommen, um schon ab 2009 die Förderung von sportrelevanten Projekten im Rahmen von Pilotvorhaben möglich zu machen.
Bei der Gesamtbewertung des Lissabon-Vertrags bleibt allerdings kritisch anzumerken, dass die Forderung des organisierten Sports, seine Autonomie im Vertrag festzuschreiben, nicht aufgenommen worden ist. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob die Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Sports, wie im Vertrag aufgenommen, in der praktischen Anwendung ausreichend berücksichtigt wird. Die Erfahrung der letzten Monate war eher dadurch gekennzeichnet, dass die EK dem Europäischen Gerichtshof die Interpretation der sportspezifischen Merkmale überlässt und damit nicht zu größerer Rechtssicherheit bei den Sportorganisationen beigetragen hat.
Der neue Art. 124 erhält folgenden Wortlaut: „Die Union trägt zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion." Zu den Aufgaben zählt ferner: „…Entwicklung der europäischen Dimension des Sports durch Förderung der Fairness und der Offenheit von Sportwettkämpfen und der Zusammenarbeit zwischen den für den Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportler, insbesondere der jüngeren Sportler."