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BVTDS wirft Bundesinnenministerin Ignoranz beim Sportfördergesetz vor

Der Berufsverband der Trainerinnen und Trainer (BVTDS) kritisiert, dass Trainerinnen und Trainer im Entwurf des Sportfördergesetzes nicht genügend berücksichtigt werden.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

11.11.2024

Das Bundeskabinett entschied am 5. November über die Vorlage zum Sportfördergesetz. Der Gesetzesentwurf beinhaltet Grundsätze der Sportförderung und die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung einer Spitzensportagentur.

Nach der Begründung des Referentenentwurfs verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den deutschen Spitzensport erfolgreicher zu machen. Dies ist nach Auffassung des BVTDS ohne Einbeziehung von Trainerinnen und Trainern nicht zu erreichen.

Politik, Medien und Athletinnen und Athleten haben mittlerweile erkannt, dass die derzeitigen Arbeitsbedingungen für die besten Trainerinnen und Trainer immer weniger Anreize bieten, im Spitzensport zu arbeiten oder in Deutschland zu bleiben.

„Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die Zeichen der Zeit allerdings immer noch nicht erkannt. Seit Jahren lehnt das zuständige Ministerium es ab, über ein attraktives und transparentes Vergütungssystem zu verhandeln und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen als Fördervoraussetzung im Gesetz zu verankern. Es ist schon erstaunlich, wie das Ministerium es mit Recht und Gesetz hält. Neuerdings wird die ablehnende Haltung des BMI damit begründet, dass das Berufsbild des Trainers im Spitzensport nicht nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Gesetzen und Vorschriften funktioniere. Diese Rechtsauffassung ist skandalös. Das soll nichts anderes heißen, dass sich unsere Trainerinnen und Trainer unrechtmäßigen Zuständen, fügen müssen“, so die beiden Präsidenten des BVTDS Holger Hasse und Gert Zender. „Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz oder gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz sind im deutschen Spitzensport an der Tagesordnung. Das BMI kennt die Probleme anhand von wissenschaftlichen Studien und Erhebungen sehr genau, ignoriert sie jedoch seit Jahren.“

Im Rahmen der aktuelle Spitzensportreform und der sogenannten Verbändebeteiligung zum Entwurf des Sportfördergesetztes hat das BMI die Position bezogen, dass Trainer nicht auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Gesetze und Vorschriften arbeiteten, sondern spezielle Regelungen in ihren Verträgen hätten. Seit wann können vertragliche Regelungen Gesetze aushebeln? Und was ist mit der Vielzahl der Trainerinnen und Trainer, die die Nachwuchskaderathleten betreuen? Diese Art von Ignoranz gegenüber rechtlicher Vorschriften ist unerträglich. Es ist daher auch kein Wunder, dass sich das BMI nicht mit dem deutschen Trainerproblem beschäftigt und sich nicht mit uns als der einzigen unabhängigen Trainer-Vertretung auseinandersetzt. Mit den von uns vorgebrachten Argumenten und Vorschlägen hat sich das BMI noch nicht einmal befasst. Auf unsere wiederholten Anfragen haben wir keine Antwort erhalten“, sagen die Präsidenten des BVTDS.

(Quelle: BVTDS)

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