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Bundeskartellamt mahnt Lottogesellschaften ab

Mit gespannter Aufmerksamkeit beobachtet der organisierte Sport, voran der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die neueste Entwicklung im Bereich der Glücksspiele.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

07.06.2006

So hat das Bundeskartellamt am 30.5.2006 die regionalen Lottogesellschaften sowie den Deutschen Toto- und Lotto-Block wegen verschiedener Verstöße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht abgemahnt. Hiernach soll u.a. gegen das sogenannte „Regionalitätsprinzip“ verstoßen worden sein, wonach Lottogesellschaften Lotterien und Sportwetten jeweils nur in dem Bundesland anbieten, in dem sie eine Genehmigung haben. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes handele es sich hierbei um eine kartellrechtlich unzulässige Gebietsaufteilung, die den Wettbewerb zwischen den Lottogesellschaften verhindert.

 

Diese Bewertung mit wirtschaftlichem Ausgangspunkt verwundert ein wenig, wenn man den kürzlich vom Bundesverfassungsgericht dem Grunde nach bestätigten Monopolcharakter des Glücksspielwesens betrachtet. Hiernach ist insbesondere der Sportwettenbereich im Hinblick auf Spielsuchtaspekte gefahrenträchtig, was aktuell dazu führt, dass der Anbieter Oddset seine Werbemaßnahmen im Sinne der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reduziert. Die ordnungspolitische Komponente des Glücksspielwesens spiegelt sich in der Abmahnung des Bundeskartellamtes nicht wider.

 

DOSB-Präsidium: Sportwetten müssen Finanzierung absichern

 

Auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 und der bisherigen Meinungsbildung unter den Mitgliedsorga-nisationen des DOSB nimmt das DOSB-Präsidium in genereller Hinsicht zur Zukunft der Sportwetten wie folgt Stellung:

 

1. Der DOSB erwartet, dass bei Neuregelung des Rechts der Sportwetten der bisherige Finanzierungsrahmen für den Sport abgesichert und ausgebaut wird.

 

2. Die Ministerpräsidenten der Länder werden gebeten, in ihrer Konferenz im Juni 2006 eine Grundsatzentscheidung darüber herbeizuführen, ob einheitliche Regelungen zur Neugestaltung einer ordnungspolitisch ausgestalteten Monopolstellung des deutschen Lottoblocks durch einen Staatsvertrag der Länder getroffen werden. Das Präsidium des DOSB erwartet, dass der deutsche Sport am weiteren Verfahren rechtzeitig beteiligt wird.

 

3. Der deutsche Sport ist nicht bereit zu akzeptieren, dass seine Veran-staltungen von privaten Wettveranstaltern zur Gewinnmaximierung ohne angemessene Gegenleistung ausgenutzt werden. Er begrüßt deshalb alle Bemühungen, für Sportveranstaltungen einen besonderen rechtlichen „Veranstalterschutz“ zu schaffen.
 

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