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Ausweitung der Umsatzsteuerfreiheit geplant

Kürzlich wurde der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 bekannt. Die Forderung des DOSB nach einer umfangreicheren Umsatzsteuerbefreiung wurde vom BMI aufgenommen.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

15.04.2024

Nach dem Urteil des BFH vom 21. April 2022 bestand Unklarheit über die Umsatzsteuerfreiheit von Nebenleistungen zu sportlichen Veranstaltungen (wie beispielsweise Fahrdienste, Platzüberlassungen und organisatorische Maßnahmen zum Spielbetrieb). Im Jahressteuergesetz ist nun geplant, diese Unsicherheit durch eine Ausweitung und Präzisierung aufzulösen. Die Befreiung soll in Zukunft auf „bestimmte in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen erweitert werden, die Einrichtungen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen, die Sport- oder Körperertüchtigung ausüben”.

Damit würde eine Kernforderung der DOSB-AG Gemeinnützigkeit umgesetzt. In den Vorberatungen zum Jahressteuergesetz wurden auch Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts diskutiert. Diese sind bislang nicht im Entwurf enthalten, da noch strittige Punkte innerhalb der Koalition bewusst aus dem Entwurf ausgespart wurden und erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden sollen. Der Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für das vierte Quartal 2024 zu erwarten. 

(Quelle: DOSB)

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