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Anti-Doping: Referentenentwurf des BMI fordert Strafverschärfungen

Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf mit Rechtsverschärfungen im Anti-Doping-Kampf vorgelegt und Verbände und Organisationen gebeten, bis Ende Februar zu diesem Vorschlag für ein Artikelgesetz eine Stellungnahme abzugeben.

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

15.02.2007

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes und des Arzneimittelgesetzes“ (Stand: 22. Januar 2007) bringt in seinen Vorbemerkungen zum Ausdruck, die jüngsten Dopingfälle dokumentierten, dass es sich um ein international ausweitendes Problem im Sport handele: „Immer häufiger zeigt sich, dass Doping im Rahmen von zum Teil breit angelegten Netzwerken betrieben wird, in denen die Sportlerin/der Sportler als aktiver Part bewusst und gewollt mit dem Umfeld zusammenwirkt. Ziel ist es, diese kriminellen Netzwerke national und international wirksam zu bekämpfen.“ 

BKA soll Ermittlungskompetenzen erhalten

Der Entwurf für ein Artikelgesetz sieht die Übertragung von Ermittlungskompetenzen auf das Bundeskriminalamt vor. Die Strafverfolgung für den international organisierten illegalen Handel mit Arzneimitteln, der zu Dopingzwecken erfolgt, soll beim BKA konzentriert werden. In der Begründung heißt es: „Die netzwerkartigen Strukturen haben vielfach internationale Hintergründe mit komplizierten Täter- und Tatzusammenhängen, die über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinausweisen. Eine Vielzahl der gefälschten und nichtverkehrsfähigen Arzneimittel sowie der entsprechenden Rohmaterialien werden im Ausland hergestellt und dann international gehandelt. Bedeutendste Handelsplattform ist das insofern grenzenlose Internet. Die hiermit erzielten illegalen Gewinne werden dann häufig international gewaschen. Zur Sachaufklärung sind regelmäßig die Kenntnis von Gesamtzusammenhängen und häufig eilige Feststellungen bei Polizeidienststellen des Auslands erforderlich.“ 

Warnhinweise auf Beipackzetteln 

Durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes soll die lückenlose Erfassung des Blutdopings ermöglicht werden. Zukünftig soll ferner in der Packungsbeilage von in Frage kommenden Arzneimitteln dieser Warnhinweis angegeben werden: „Die Anwendung des NN. kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen.“ Zudem soll auf den Beipackzetteln ein Hinweis erfolgen, wenn aus dem Fehlgebrauch des Medikaments zu Dopingzwecken eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist. Nicht vorgesehen ist der pragmatische Ansatz, schon auf der Verpackung eine klare Kennzeichnung einzuführen - wie in Italien mit einem Piktogramm: roter Kreis, Doping rot durchgestrichen.

Strafverschärfungen für banden- und gewerbsmäßige Dopingstraftaten

Bei den Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes soll eine Lücke geschlossen werden, um Strafverschärfungen für banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten zu ermöglichen. Erweitert werden soll der Katalog besonders schwerer Fälle, bei denen die Freiheitsstrafe ein bis zehn Jahre beträgt. Darunter sollen diese Tatbestände organisierter Kriminalität fallen: wer „gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat“ und wer „gefälschte Arzneimittel herstellt oder in den Verkehr bringt und dabei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat“. „Eine Strafverschärfung ist wegen der Dimension des Dopings, aber auch wegen der enormen Gewinnerzielungsabsicht erforderlich“, wird begründet. Wer als Täter seinen Lebensunterhalt mit Dealen von Dopingpräparaten bestreite oder arbeitsteilig vorgehe, müsse sich anrechnen lassen, dass sein kriminelles Handeln so organisiert ist, „dass die schädlichen Wirkungen breit auftreten und zudem staatliche Kontroll- und Verfolgungsmechanismen wirkungsvoller umgangen werden können als bei Gelegenheits- oder Einzeltätern.“ Mit dieser Strafverschärfung wird zugleich eine Grundlage für eine mögliche Telekommunikationsüberwachung geschaffen. 

Mit einem neuen Paragrafen 98 a wird der „erweiterte Verfall“ eingeführt: Wie bei den Gewinnen aus illegalen Drogengeschäften sollen auch Vermögensteile der Täter, die gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande Dopingstraftaten begangen haben, vom Staat eingezogen werden können. Der Gesetzgeber will damit das Ziel verfolgen, dieser Form der organisierten Kriminalität die finanzielle Basis zu entziehen. 

Noch keine Entscheidung zu Besitz von Anabolika und Hormonpräparaten

Noch nicht mit aufgenommen wurde in den Referentenentwurf der wesentliche Teil des Koalitionskompromisses vom 17. Januar. Union und SPD hatten sich auf die Einführung einer weichen Variante der Besitzstrafbarkeit geeinigt: Danach soll in Form einer „lex generalis“ der Besitz größerer Mengen der gefährlichsten und häufigsten Dopingwirkstoffe strafbewehrt werden, im wesentlichen Anabolika und Hormonpräparate. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble sagte dazu, dass der Referentenentwurf zunächst ohne diese Formulierung auf den Weg gebracht worden sei, um keine Zeit zu verlieren. Die sportpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen Freitag und Riegert hätten ihn gebeten, eine entsprechende Formulierung zum Koalitionskompromiss vorzubereiten, die für die Beratungsphase im Parlament nachgereicht werde. Und so werde jetzt auch gehandelt. 

Die Grünen fordern Straftatbestand der Verfälschung des wirtschaftlichen Wettbewerbs

Die Grünen haben unterdessen einen umfassenden Antrag zur Dopingbekämpfung in den Deutschen Bundestag eingebracht, der bereits im Plenum am 1. Februar in erster Lesung behandelt wurde. Darin fordert die Fraktion die „Verankerung eines Straftatbestandes der Verfälschung des wirtschaftlichen Wettbewerbs im Sport, der im wirtschaftlich relevanten Bereich des Sports die Wettbewerbsverzerrung durch Einsatz von Dopingmitteln unter Strafe stellt“. Winfried Hermann, sportpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen: „Der Athlet muss als Betrüger zur Verantwortung gezogen werden. Denn Doping ist nicht nur ein individueller Akt, sondern es tricksen die Betrüger ihre Mitkonkurrenten aus und täuschen das Publikum und die Sponsoren.“  

Ferner wird von den Grünen ein Sportförderungsgesetz des Bundes gefordert: Es soll vorschreiben, dass sich alle Athleten pro Jahr mindestens drei unangemeldeten Trainingskontrollen zu unterziehen haben. Das bedinge die Erhöhung der Haushaltsmittel zur Dopingbekämpfung und die Bindung der Mittel generell an die Bedingung, „dass der Sport die Einhaltung der Kontrollquote und weitere vereinbarte Maßnahmen zur Dopingbekämpfung gewährleistet“. Verstöße gegen die Dopingstrategie sollten auch die Rückforderung von Bundesmitteln zur Folge haben, heißt es. Bund und Länder sollen überdies eine gemeinsame Strategie verfolgen und einen gemeinsamen Aktionsplan aufstellen. Des Weiteren wird eine regelmäßige Berichterstattung des Bundes sowie eine Vereinbarung mit dem DOSB zur Dopingbekämpfung verlangt.

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