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Athen 2004: CAS entscheidet in Kürze über Beerbaum-Einspruch gegen Aberkennung der Goldmedaille

DOSB Redaktion
DOSB Redaktion

22.06.2005

Der Internationale Sportgerichtshof CAS wird in Kürze über die Rechtmäßigkeit des aberkannten Olympiasieges der deutschen Springreiter 2004 in Athen entscheiden. Darüber informiert die Nachrichtenagentur sid in einem Bericht am 21.06.2005. "Wir werden im Verlauf der Woche oder zu Beginn kommender Woche ein Urteil verkünden", habe CAS-Generalsekretär Mathieu Reeb am Dienstag nach einer ganztägigen Anhörung zum Einspruch des viermaligen Olympiasiegers Ludger Beerbaum (Riesenbeck)erklärt.

 

Der frühere Weltranglistenerste hatte den CAS angerufen und gegen die Entscheidungen der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) und des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) protestiert. Die FEI hatte das Athener Ergebnis von Beerbaum mit seinem Hengst Goldfever nach einer positiven Medikationskontrolle des Pferdes aus der Wertung genommen, so dass die deutsche Equipe vom ersten auf den dritten Platz zurückgefallen war. Das IOC hatte den Beschluss bestätigt.

Goldfever war im Vorfeld der Spiele und auch noch in Griechenland mit einer kortisonhaltigen Salbe behandelt worden. Obwohl Beerbaum und sein Anwalt durch Aufklärungsarbeit den Verdacht der Leistungsmanipulation entkräfteten, führte der unangemeldete Einsatz der verbotenen Salbe zur Disqualifikation. Dadurch rutschte das ursprünglich siegreiche Team mit Beerbaum, Marco Kutscher (Hörstel) auf Montender, Otto Becker(Sendenhorst) auf Cento und Christian Ahlmann (Marl) auf Cöster hinter die USA und Schweden auf den Bronzerang ab.

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